In Österreich regeln das Treibstoffverordnungsgesetz und die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED II) die Beimischung von Biodiesel. Aktuell darf Diesel mit einem Anteil von bis zu 7 Volumenprozent Biodiesel (B7) verkauft werden, um technische Kompatibilität mit Motoren sicherzustellen.
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